Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 1
Einleitung
Im Krieg und in der Liebe sei alles erlaubt, heißt es. Anders liegt es
im wirtschaftlichen Wettbewerb. Bestimmte Verhaltensweisen gelten hier
als unlauter (von "Sittenwidrigkeit" spricht man inzwischen nicht mehr)
- sie sind deshalb verboten. Anders als in anderen Ländern, wird in Deutschland
die Einhaltung der Wettbewerbsregeln aber nicht von einer Verwaltungsbehörde
überwacht. Stattdessen hat der Konkurrent eines Unternehmens, das gegen
diese Regeln verstößt, einen Anspruch auf Unterlassung. Diesen Anspruch
kann er gerichtlich durchsetzten - dies geschieht wegen des Eilbedürfnisses
meist durch eine einstweilige Verfügung.
Bevor aber der "Verletzte", also derjenige, der jemandem einen Verstoß
gegen die Regeln des Wettbewerbs vorwirft, vor den Kadi zieht, tut er
gut daran, dem vermeintlichen "Verletzer" vorher die Gelegenheit zu geben,
seinen Verstoß überhaupt als solchen zu erkennen und ihn gegebenenfalls
abzustellen. Rechtlich ist er zumeist sogar dazu verpflichtet. In der
Praxis hat sich hierfür die Abmahnung herausgebildet, die mittlerweile
auch vom reformierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als
Regelfall gesetzlich vorgesehen ist.
Der vorliegende Ratgeber erklärt, was eine Abmahnung ist, welchen Sinn
und Zweck sie erfüllt, wie sie auszusehen hat und welche Möglichkeiten
der gerichtlichen Durchsetzung es gibt, aber auch wie der Abgemahnte sich
wehren kann.
In diesem ersten Teil des Ratgebers wird die Rechtslage aus der Sicht
des Abmahnenden beschrieben. In Teil 2 wird die Rechtslage aus der Sichtweise
des Abgemahnten beleuchtet.
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