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Ablauf des Verfügungsverfahrens

Beim Erlass der einstweiligen Verfügung gibt es zwei Möglichkeiten:

Ob das Gericht durch Urteil - also nach mündlicher Verhandlung - oder durch Beschluss entscheidet, richtet sich nach der Dringlichkeit des Antrags. Wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass der Erlass der einstweiligen Verfügung besonders dringlich ist, wird ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden.


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