Nachdem der zukünftige Unternehmer nun anhand des Fragenkataloges entschieden hat, welche Anforderungen er an die Wahl der Rechtsform stellt (siehe vorheriger Abschnitt), kann er mit Hilfe der nachfolgenden Anmerkungen zu den unterschiedlichen Rechtsformen eine Vorauswahl treffen und sehen, welche Unternehmensform für ihn in Betracht kommt. Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, sollte jedoch nach Möglichkeit der Rat eines Rechtsanwaltes und/oder Steuerberaters eingeholt werden.
Entscheidend für die Wahl der Unternehmensformen ist zunächst, ob die Art der auszuübenden Tätigkeit den Betrieb eines Gewerbes zum Gegenstand hat, oder freiberuflich ist.
Für den Freiberufler kommen nämlich einige Unternehmensformen wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Stille Gesellschaft von vornherein nicht in Betracht, denn sie müssen den Betrieb eines Handelsgewerbes zum Gegenstand haben. Gewerbetreibende hingegen können keine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
Die so genannten. "freien Berufen" sind im Einkommensteuergesetz (EStG) aufgezählt. Zu ihnen zählen beispielsweise Arzt und Rechtsanwalt, sowie alle Berufe, die diesem Berufsbild entsprechen (§ 18 EStG).
Die freiberufliche Tätigkeit hat den Vorteil, dass sie nicht der Gewerbesteuer unterliegt.
Hat die unternehmerische Tätigkeit hingegen den An- und Verkauf von Waren zum Gegenstand, liegt eine typisch gewerbliche Tätigkeit vor.