Empfindlichere Sanktionen als bei Ordnungswidrigkeiten drohen, wenn eine Straftat verwirklicht wurde. Hier sind Geldstrafen, die nach Tagessätzen bemessen werden, oder Freiheitsstrafen, die bis zum Strafmaß von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können, vorgesehen. Vorbestraft ist man bei einem Strafmaß ab 90 Tagessätzen.
Ist jemand verletzt worden, kommen alle Körperverletzungstatbestände in Betracht. Hauptfall ist die fahrlässige Körperverletzung nach § 230 des Strafgesetzbuches (StGB). In schlimmeren Fällen kann auch eine schwere Körperverletzung (§ 224 StGB) oder eine Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB) sowie eine fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) vorliegen. Die fahrlässige Körperverletzung wird nur auf Antrag verfolgt - was bedeutet, dass eine Strafanzeige gestellt werden muss. Antragsberechtigt ist der Verletzte beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter. Die anderen Delikte werden von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft verfolgt.