Im Straßenverkehr sind schnell Ordnungswidrigkeiten und auch Straftatbestände erfüllt.
Die Ordnungswidrigkeiten sind vorwiegend
geregelt.
Ein Verstoß dagegen wird mit Bußgeld und Punkten in der Kartei des Verkehrszentralregisters in Flensburg (§ 28 StVG) geahndet, aber auch Fahrverbote kommen in Betracht (§ 25 StVG).
Eine Verurteilung hieraus führt zu keiner Vorstrafe.
Auf rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gehen ausführlich die Ratgeber "Bußgeldbescheid Teil 1" und "Bußgeldbescheid Teil 2" ein.