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Urteile

Wer auffährt hat immer Schuld. Nicht immer. Hierfür gilt nur ein so genannter Beweis des ersten Anscheins, der aber von der Gegenseite widerlegt werden kann.

Wer beispielsweise auf einen nur 6 km/h schnellen schlecht beleuchteten Bagger auffährt, der ohne Warnblinklicht unterwegs ist, kann den Schaden voll vom Halter des Nutzfahrzeugs ersetzt verlangen (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 02.10.1998, Aktenzeichen: 14 U 53/98).

Ein Verkehrsteilnehmer trägt auch dann die Alleinschuld an einem Unfall, wenn er nach dem Umschalten einer Lichtzeichenanlage auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann sodann auffährt (Urteil des Amtsgerichts München vom 27.07.2001 Aktenzeichen: 345 C 10019/01).

Das absichtliche Ausbremsen eines nachfolgenden Fahrzeuges führt ebenfalls zur eigenen Haftung und ist zudem grob verkehrswidrig (Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 16.04.2002, Aktenzeichen: 5 S 86/01).

Auch die Regel, dass Unfälle beim Überfahren einer roten Ampel immer zur eigenen Haftung führen, gilt nicht uneingeschränkt.


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