Weitere zu informierende Stellen
In vielen Fällen müssen Sie noch weitere Stellen informieren:
- Krankenversicherung bei Verletzten
- Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen
- Insassenunfallversicherung bei Verletzungen von Insassen
- Rechtsschutzversicherung
- Kaskoversicherung
Antwort zum Thema: "Verkehrsrecht" direkt vom
Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).