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Schuldanerkenntnis

Es ist zwar sinnvoll, ein Unfallprotokoll zu verfassen, das die Unfallbeteiligten benennt und die Position der Fahrzeuge festhält, jedoch sollten (pauschale) Schuldanerkenntnisse immer vermieden werden. Im Zweifel kann dies die eigene Position bei einem späteren Rechtsstreit erheblich schwächen. Auch die Versicherungen halten in ihren Versicherungsbedingungen Sanktionen vor, wenn ein Unfallbeteiligter ohne Zustimmung der Versicherung eine Schuld ganz oder teilweise anerkennt.

Genauso gefährlich kann es sein, den Unfallhergang mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Dies stellt zwar nach gängiger Rechtsprechung kein Anerkenntnis dar, in der Aufregung der Situation besteht aber die Gefahr, dass unzutreffend formuliert wird oder möglicherweise in der Formulierung doch gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis liegt.

Deshalb am Unfallort nur die nötigen Angaben machen: Autokennzeichen, Personalien, Versicherung.


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