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Schadenschnelldienst

Bagatellschäden können über den Schadenschnelldienst, den viele Versicherungen unterhalten, abgewickelt werden.

Doch Vorsicht:
Zwar wird der Schaden von versicherungseigenen Gutachtern geschätzt und die voraussichtlichen Reparaturkosten erstattet. Der Schaden kann dann belassen oder selbst behoben werden.

Zur schnellen Erledigung wird beim Schadenschnelldienst aber meist eine Abfindungserklärung vorgelegt. Nach Unterzeichnung einer solchen Erklärung können dann aber später keine weiteren - eventuell verdeckten - Schäden mehr geltend gemacht werden.

Rechtstipp: Sie sollten eine solche Abfindungserklärung erst unterschreiben, wenn mit Sicherheit keine verdeckten Schäden mehr vorhanden sind, die jetzt noch nicht überblickt werden können.

Auch sonst sollten Sie Vorsicht gegenüber der gegnerischen Versicherung walten lassen. Es kann sein, dass diese die Schadenspositionen zu Ihren Lasten zu niedrig ansetzt, schließlich verfolgt sie eigene wirtschaftliche Interessen. Im Zweifel also besser die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung direkt über Ihren Anwalt laufen lassen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung auch gewahrt bleiben.


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Antwort zum Thema: "Verkehrsrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
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