Wer den Schaden aus dem Verkehrsunfall zu tragen hat und mit welcher Quote die Beteiligten gegebenenfalls untereinander haften, wird in vielen Fällen nicht vom Laien festzustellen sein. Auch sind Bußgeld- und Strafverfahren oft mit Unfällen verbunden. Um hier möglichst schnell professionellen rechtlichen Rat einholen zu können, empfiehlt es sich, eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung - sofern vorhanden - einzuholen.
In der Deckungszusage sollte schriftlich um Kostenübernahme für außergerichtliche als auch vorsorglich gerichtliche Vertretung in erster Instanz durch einen frei wählbaren Anwalt gebeten werden. Angefügt werden sollte ein ausgefüllter Unfallbogen sowie gegebenenfalls bereits geführte Korrespondenz mit der Gegenseite.
Beim Einholen der Deckungszusage kann bereits ein Anwalt helfen.