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Pflichten am Unfallort

Oberste Regel nach einem Unfall: Ruhe bewahren!

Was jeder Unfallbeteiligte nach einem Verkehrsunfall zu tun hat, steht in § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und sollte jedem Verkehrsteilnehmer seit der Fahrschule in Erinnerung bleiben. Um das unverzichtbare Wissen aufzufrischen, hier die wichtigsten Grundregeln, die nacheinander zu beachten sind:

Einzelheiten enthalten die nachfolgenden Abschnitte.


Inhaltsverzeichnis


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