Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Gegnerische Versicherung

Die Versicherung des Unfallgegners sollte der Beteiligte ebenfalls schnell, spätestens binnen 14 Tagen, informieren. Jedoch muss der Unfallgegner seine Versicherung selbst umgehend benachrichtigen. Bei klarer Schuldfrage besteht für den Geschädigten die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung für die Reparatur oder einen Neuwagenkauf vorab zu erhalten.

Schadensersatzansprüche können gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners direkt geltend gemacht werden. Die Autohaftpflichtversicherung unterscheidet sich hier von anderen Versicherungen.

Rechtstipp: Bei einer Schadensabwicklung über die Kfz-Versicherung des Unfallgegners sollten Sie jedoch vor größeren Aufwendungen im Vertrauen auf die Ersatzpflicht des Unfallgegners in Zweifelsfällen mit der gegnerischen Versicherung Rücksprache halten.

Wer die gegnerische Versicherung nicht kennt, kann diese über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 / 25 0 26 oder im Internet unter www.zentralruf.de abfragen.


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Verkehrsrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Verkehrsrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern