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Beweismittel

Auch wenn der Unfallgegner sich am Unfallort äußerst kooperativ zeigt, schnelle Regulierung verspricht, sich hundertmal entschuldigt und die Sache auch noch so eindeutig aussieht, sollte man soweit wie möglich Beweise sichern. Jeder Beteiligte muss die Beweissicherung dadurch ermöglichen, dass er am Unfallort bleibt und seine Beteiligung vor allem den anderen Beteiligten offenbart. Das Dulden der Unfallaufklärung genügt, ein eigenes aufklärendes Handeln ist nicht erforderlich.

Nach einem Verkehrsunfall dürfen Unfallspuren nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind. Unfallspuren sind die sichersten Beweismittel und dienen daher der Aufklärung des Unfallgeschehens (§ 34 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung). Zuwiderhandlungen sind mit einer Geldbuße bedroht.

Beweismittel können folgendermaßen gesichert werden:


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