Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht
Testierfreiheit
Grundsätzlich ist jeder Mensch in der Entscheidung frei, was er wem nach
seinem Tod vermachen will. Es gilt die Testierfreiheit. Doch gerade darin
besteht eine Gefahr. In Testamenten bleibt der wirkliche Wille des Erblassers
oft unklar, nicht selten ergeben sich Widersprüche und Zweideutigkeiten.
Für diese Fälle hat das Gesetz zahlreiche Auslegungsregeln geschaffen,
die für widersprüchliche und uneindeutige Angaben des Erblassers Rechtsfolge
vorsehen. Der Testierwillige muss diese Regeln kennen, um seine Verfügungen
so zu formulieren, dass sein Wille auch zur Ausführung kommt.
Dieser Ratgeber informiert darüber, in welcher Weise der Erblasser sein
Vermögen verteilen kann. Er behandelt alle letztwilligen Verfügungen,
die in einem Testament getroffen werden können: Erbeinsetzung mit Vor-
und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflage, Enterbung und Erbverzicht. Daneben
zeigt er die (wenigen) Grenzen auf, die das Gesetz der Testierfreiheit
setzt und die der Testierende in seine Überlegungen mit einbeziehen muss:
das Pflichtteilsrecht und das Gebot der guten Sitten.
Für die Beantwortung grundlegender Fragen zum Testament, etwa wie es
aussehen sollte und welche verschiedenen Formen möglich sind, sei auf
den Ratgeber "Eigenhändiges und öffentliches Testament" verwiesen.
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