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Sonderregeln

Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, finden gemäß § 474 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmte Vorschriften des allgemeinen Kaufrechts keine Anwendung.
Es sind dies:

Wichtig also: Beim Verbrauchsgüterkauf hat der Versender einer Bestellung dafür einzustehen, dass die Sache auch beim Kunden ankommt. Geht sie auf dem Postweg verloren, haftet der Unternehmer.


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Kaufrecht & Verbraucherrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
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