Verbraucherrecht Teil 1
Einleitung
Wenn die bestellten Möbel nicht geliefert werden, die neu gekaufte Stereoanlage
nicht funktioniert oder bei der teuren Jacke aus dem Katalog der Reißverschluss
klemmt, muss das der Käufer nicht hinnehmen. Denn jeder Vertragsschluss
zieht für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten nach sich.
Doch nicht jeder kennt seine Rechte und häufig versuchen Unternehmer,
ihr Risiko durch Vertragsklauseln zu minimieren. Zum Schutz der Verbraucher
hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren versucht, derartigen Bestrebungen
entgegenzuwirken. Nach Artikel 95 des EG-Vertrages sollen in der Europäischen
Union einheitliche Regelungen im Bereich des Verbraucherschutzes geschaffen
werden, wobei von einem hohen Schutzniveau auszugehen ist. Vor allem die
Schuldrechtsreform im Jahre 2002 hat dabei die Position des Verbrauchers
nicht unerheblich gestärkt.
Während sich der vorliegende erste Teil des Ratgebers "Verbraucherrecht"
mit den Kundenrechten Widerruf, Rücktritt und Schadensersatz sowie der
Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt, hat Teil
2 speziell und ergänzend den Verbrauchsgüterkauf zum Gegenstand.
Über die Rechtslage bei Geschäften an der Haustür, in der Privatwohnung
am Arbeitsplatz, auf öffentlichen Flächen oder auf Werbeveranstaltungen
informieren speziell die Ratgeber "Haustürgeschäfte Teil 1" und "Haustürgeschäfte
Teil 2".
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