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Widerrufsrecht

Grundsätzlich gilt: Wer unterschreibt, der ist gebunden.

Für besondere Vertrags- und Vertriebsformen gesteht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dem Verbraucher jedoch ein Widerrufsrecht zu:

Das Widerrufsrecht für die genannten Verträge ist einheitlich in § 355 BGB geregelt.

Wer von dem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist an seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann durch Erklärung in Textform (E-Mail oder Telefax reicht) oder einfach durch Rücksendung der Sache erklärt werden.

Zu beachten ist aber in jedem Fall die Widerrufsfrist. Der Widerruf muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Wann die Frist beginnt, hängt davon ab, wann der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 355 Absatz 2 BGB): "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die möglichen Formen des Widerrufs enthält."

Die Belehrung ist vom Verbraucher bei anderen als notariell beurkundeten Verträgen gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.

Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

Rechtstipp: Wurde der Verbraucher nicht richtig belehrt, dann erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Absatz 3 Satz 3 BGB). Der Verbraucher kann in diesen Fällen also noch nach Jahren das Geschäft wirksam widerrufen!


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