Ein Vertrag kommt immer dadurch zustande, dass zwei Parteien übereinstimmend ihren Willen erklären und sich gegenseitig zu einer Leistung verpflichten. Der eine Vertragsteil verspricht die Zahlung eines Geldbetrags, der andere Teil, eine bestimmte Leistung zu erbringen.
Vorsicht! Auch mündlich geschlossene Verträge sind wirksam! Nur für einige Spezialfälle schreibt das Gesetz die Schriftform vor, beispielsweise für eine Bürgschaftserklärung. Aus Gründen der Beweissicherheit sollten jedoch auch Verträge über höhere Kaufsummen, die keine Schriftform erfordern, schriftlich abgeschlossen werden.