Eine vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abweichende besondere Regelung hat das Verbraucherrecht für den Abschluss von Versicherungsverträgen gefunden. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) berücksichtigt die komplexe Situation des Versicherungsverhältnisses und geht auf die einzelnen Versicherungsarten ein.
Das "A und O" ist die Antragstellung. Hier ist darauf zu achten, dass alle maßgeblichen Angaben ordnungsgemäß aufgenommen und später im Versicherungsvertrag auch so übernommen werden. Schließlich sind die Angaben im Antrag die Grundlage für den Versicherungsschutz.
Rechtstipp: Ähnlich wie andere Verbraucherverträge kann ein Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail oder Fax reicht!) widerrufen werden, bei Lebensversicherungen und Altersvorsorgeverträgen beträgt die Frist 30 Tage (§§ 8 Absatz 4, 48c VVG). Aber auch hier gilt: Über das Widerrufsrecht muss ordnungsgemäß belehrt werden. Andernfalls erlischt die Frist erst einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie. Außerdem beginnt die Frist frühestens mit Aushändigung der Versicherungsbedingungen zu laufen (§ 5a Absatz 2, 48c Absatz 2 Satz 2 VVG).