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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In der Regel verwenden Unternehmer beim Vertragsschluss Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), das so genannte "Kleingedruckte". AGB sind die für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellt.

Rechtstipp: Verzichten Sie nicht darauf, sich mit diesen AGB auseinanderzusetzen, denn sie können Haftungsbeschränkungen, verlängerte Kündigungsfristen und sonstige Vereinbarungen zugunsten des Unternehmers enthalten, über die Sie im Ernstfall stolpern können.

Beispielsweise lassen Neuwagenkaufverträge eine unangemessene, für den Verkäufer sanktionslose Überschreitung des Liefertermins zu, Leasingverträge schließen häufig das Kündigungsrecht für die Erben aus, Fitnessstudio- oder Handyverträge sehen eine automatische Vertragsverlängerung für den Fall vor, dass eine Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt. Autovermieter verlangen per AGB horrende Servicezuschläge für das Volltanken der Mietfahrzeuge und vor allem Reise- und Campingverträge enthalten oft abenteuerliche Bedingungen

Die traurige Erfahrung "vor Ort" ist, dass sich der Verwender der AGB in der Regel auf keine Abänderungen des Kleingedruckten einlässt. Dennoch ist der Vertragspartner in diesen Fällen nicht hilflos, bei zu einseitigen oder unfairen Klauseln greifen bei Privatpersonen und eingeschränkt auch bei Kaufleuten die Schutzvorschriften der §§ 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies hat zur Folge, dass eine Klausel unter Umständen unwirksam ist.

Über unzulässige Klauseln informiert der nachfolgende Abschnitt.


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