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Anwendungsbereich

Die Insolvenzordnung differenziert zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.

Der Schuldner hat hierbei keine Wahlmöglichkeit.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für:

Zu den Forderungen aus Arbeitsverhältnissen zählen auch Forderungen der Finanzämter und Sozialversicherungsträger.

Alle anderen Schuldner müssen das Regelinsolvenzverfahren beantragen (siehe Ratgeber Regelinsolvenzverfahren).

Eine Bedingung ist aber in jedem Fall zu erfüllen: Die Insolvenz muss nach dem 1. Januar 1999 angemeldet worden sein.


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