Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in drei Stufen:
Diese Reihenfolge ist verpflichtend, aber nicht immer sind alle drei
Stufen nötig.
Wer sich bereits außergerichtlich einigt, kommt nicht mehr zu Stufe
2 und 3. Wer im Schuldenbereinigungsverfahren zu einer für alle Beteiligten
befriedigenden Lösung kommt, muss das Verbraucherinsolvenzverfahren
nicht mehr beantragen.