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Ablauf des Verfahrens

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in drei Stufen:

Diese Reihenfolge ist verpflichtend, aber nicht immer sind alle drei Stufen nötig.
Wer sich bereits außergerichtlich einigt, kommt nicht mehr zu Stufe 2 und 3. Wer im Schuldenbereinigungsverfahren zu einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung kommt, muss das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht mehr beantragen.


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