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Persönlichkeitsrechte

Eine Hauptkomponente des Urheberrechts ist der Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Die persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse, die das ideelle Interesse des Berechtigten am Werk schützen, sind insbesondere:

Diese Rechte können in Arbeits- und Dienstverhältnissen jedoch vertraglich eingeschränkt werden.

Die Falschbenennung des Urhebers kann im Übrigen zu einem Anspruch auf Entschädigung führen - nach § 97 Absatz 2 UrhG (Urteil des Landgerichts Berlin vom 24.05.2005, Aktenzeichen: 16 S 22/04).


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