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Körperliche Verwertung

Wie zur unkörperlichen Verwertung steht dem Inhaber des Nutzungsrechts auch die körperliche Verwertung seines Rechts zu.

"Körperliche Verwertung" ist:

Auf Besonderheiten bei Verbreitung und Vervielfältigung geht der Abschnitt "Erschöpfungsgrundsatz" nachfolgend ein.


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Markenrecht & Urheberrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
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