Tierhalterhaftung Teil 2
Sammlung von Urteilen
Grundsätzlich haftet der Tierhalter für alle Gefahren und Risiken, die
aus der Unberechenbarkeit eines Tieres folgen. Welche Regeln und gesetzliche
Regelungen hierfür gelten, ist im Ratgeber "Tierhalterhaftung Teil 1"
ausführlich dargelegt.
Da der Umfang der Tierhalterhaftung vielfach jedoch vom Einzelfall abhängt
- jedes Tier reagiert anders - und häufig auch das Mitverschulden des
Geschädigten eine große Rolle spielt, besteht das "Tierrecht" aus einer
breiten Palette von Einzelfallentscheidungen, die sich an der zentralen
Vorschrift zur Tierhalterhaftung, § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB), orientieren.
Zum besseren Überblick sind deshalb im Folgenden einige Entscheidungen
zusammengefasst.
|