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Hunde (allgemein)

Zuerst einige allgemeine Urteile, die für Hundehalter interessant sein dürften:

Ein Mischlingsrüde hatte sich mit einer läufigen Rassehündin eingelassen. Zwei Monate später kamen sechs (von der Hundehalterin ungewollte) Mischlingswelpen zur Welt. Die Halterin der Hundedame verklagte daraufhin den Halter des Rüden auf Schadensersatz wegen des ungewollten Deckaktes. Das Amtsgericht (AG) Daun wies ihre Forderung zurück. Man könne einen Hund wohl kaum dafür verantwortlich machen, wenn er seinen Instinkten folge und eine läufige Hündin decke, befanden die Richter (Urteil des AG Daun, Aktenzeichen: 3 G 436/95).

Treffen zwei Hundehalter zusammen und wird einer von ihnen, während die Hunde miteinander spielen, von dem fremden Hund umgerannt und verletzt, muss er sich die Tiergefahr seines eigenen Hundes gemäß nach § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anspruchsmindernd zurechnen lassen (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.11.1994, Aktenzeichen: 6 U 236/93).

Wird ein Hund (hier: ein Yorkshire-Terrier) von einem anderen (hier: einem Pitbull) so schwer gebissen, dass das Tier trotz einer aufwendigen Arztbehandlung eingeschläfert werden muss, so hat der Halter des Pitbull vollen Schadenersatz (hier: 3.800 Mark) zu leisten, auch wenn dies den Kaufpreis des Yorkshire (hier: 850 Mark) weit übersteigt (Urteil des AG Frankfurt am Main vom 14.06.2000, Aktenzeichen: 29 C 2234/99-69).


Zur Verhältnismäßigkeit von Ansprüchen informiert ausführlich der Abschnitt: "Tierarztkosten" in diesem Ratgeber.


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