Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Haftungsausschluss

Auch wenn der Besitzer eines Pferdestalls sein Gelände mit dem Warnschild "Betreten auf eigene Gefahr" versehen hat, muss unter Umständen für eine Verletzung eintreten.

Im Fall hatte eine Frau den Stall betreten, um ihren Neffen vor einem "zudringlichen" Pferd zu schützen. Dabei wurde sie von den ausschlagenden Hinterhufen des Pferdes getroffen und schwer verletzt (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.05.2000, Aktenzeichen: 22 U 148/99).


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Recht rund ums Tier" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Recht rund ums Tier

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern