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Angst vor Hunden

Ein etwas zu wachsamer Mischlingshund erschreckte eine alte Dame, die am Gartenzaun vorbeiging, indem er laut bellend auf den Zaun zu raste und vor dem Zaun hochsprang. Die Spaziergängerin fiel um, verletzte sich und musste ins Krankenhaus. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle sprach der Verletzten Schadenersatz zu. Auch wenn der (mittelgroße) Hund die alte Frau nicht direkt angegriffen habe, müsse die Tierhalterin für den Schaden einstehen, weil die Verletzung durch das Verhalten des Hundes zumindest ausgelöst worden sei. Das plötzliche Hochspringen und Bellen des Hundes in unmittelbarer Nähe habe die Frau in Angst und Schrecken versetzt, das sei verständlich, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Auch ohne besonderes Verschulden hafte die Tierhalterin für den dadurch entstandenen Schaden, weil er gerade auf das für Tiere typische unberechenbare Verhalten zurückzuführen sei(Urteil des OLG Celle vom 10.09.1997, Aktenzeichen: 20 U 49/96).

Springt ein Passant, der auf dem Weg zur U-Bahn rennt, aus Angst vor zwei freilaufenden Hunden, die "Jagd" auf ihn machten, auf die Motorhaube und von dort aus auf den Dach eines parkenden Fahrzeugs, so muss der Hundebesitzer für den Schaden aufkommen und kann nicht argumentieren, die Tiere unter Kontrolle gehabt zu haben (Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 05.11.1999, Aktenzeichen: 32 C 2314/99-48).


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