Tierhalterhaftung Teil 1
Einleitung
Tiere können meist nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden, sondern
handeln nach Instinkt, antrainierten Verhaltensmustern oder arteigenen
Trieben. Diese Eigenschaften machen Tiere zumindest für den Laien unberechenbar.
Für die Gefahren und Risiken, die diese Unberechenbarkeit mit sich bringt,
haften die Besitzer. Denn letztendlich sind sie diejenigen, die die Zügel
in der Hand haben (sollten) und ihren tierischen Freund am besten einschätzen
und bändigen können.
Der erste Teil des Ratgebers zur Tierhalterhaftung erklärt die Begriffe
"Tierhalter" und "Tierhüter" und führt detailliert aus, wann und wofür
diese Personen für ihre vierbeinigen Freunde haften müssen.
Eine Vielzahl von einschlägigen und informativen Urteilen finden Sie im
Ratgeber "Tierhalterhaftung Teil 2".
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