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Tierhalterhaftung Teil 1

Einleitung

Tiere können meist nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden, sondern handeln nach Instinkt, antrainierten Verhaltensmustern oder arteigenen Trieben. Diese Eigenschaften machen Tiere zumindest für den Laien unberechenbar. Für die Gefahren und Risiken, die diese Unberechenbarkeit mit sich bringt, haften die Besitzer. Denn letztendlich sind sie diejenigen, die die Zügel in der Hand haben (sollten) und ihren tierischen Freund am besten einschätzen und bändigen können.

Der erste Teil des Ratgebers zur Tierhalterhaftung erklärt die Begriffe "Tierhalter" und "Tierhüter" und führt detailliert aus, wann und wofür diese Personen für ihre vierbeinigen Freunde haften müssen.
Eine Vielzahl von einschlägigen und informativen Urteilen finden Sie im Ratgeber "Tierhalterhaftung Teil 2".



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