Um der Gefährdungshaftung zu begegnen, sollte jeder Halter unbedingt eine Haftpflicht für seinen tierischen Freund abschließen. Die normale Privathaftpflichtversicherung zahlt in der Regel für Schäden, die Katzen und Kleintiere verursachen, aber nicht für solche von Hunden und größeren Tieren. Hier bedarf es eines eigenen Versicherungsschutzes.
In den meisten Bundesländern ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter sogar Pflicht, allerdings in unterschiedlicher Ausprägung, was die Mindestdeckungssummen und die betroffenen Rassen anbelangt.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es - je nach Deckungssumme und Tier - schon ab 60 Euro im Jahr. Dabei werden teilweise von den Gesellschaften Rabatte gewährt, wenn der Tierhalter bereits eine Privathaftpflicht bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen hat. Einige Versicherer bieten eine Tierhalterhaftpflicht auch nur in Verbindung mit einer Privathaftpflichtversicherung an. Kampfhunde werden zumeist nur gegen einen starken Aufpreis, immer häufiger aber auch gar nicht versichert.
Durch die Versicherung werden in der Regel nur Schäden übernommen, die Dritten durch das Tier zugefügt worden sind, nicht dagegen dem Tierhüter selbst und mit ihm im Haushalt lebenden Personen. Ausgeschlossen sind auch die Personen, die etwa die zeitweise Pflege des Tieres übernommen haben.
Rechtstipp: Wer als "Tierhüter" etwa den Hund des Freundes Gassi führt, sollte sich wegen der gesetzlichen Haftung des Tierhüters zuvor stets beim Halter erkundigen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.