In Ländern und Gemeinden bestehen zumeist Tierhalterverordnungen, die Tierhaltern bestimmte Pflichten auferlegen. So dürfen meist Tiere nicht unbeaufsichtigt bleiben, für Hunde gibt es Maulkorb- und Leinenzwangverordnungen. Die Regelungen dienen der Gefahrenabwehr. Verstöße gegen die jeweiligen Regelungen können staatlich bestraft werden, so dass der Halter mit einer Geldbuße belastet wird.
Die Ordnungsbehörden sind auch berechtigt, individuelle Anordnungen zur Gefahrenabwehr gegenüber dem einzelnen Tierhalter zu treffen, insbesondere dann, wenn wegen der Tierhaltung eine Gefahr für die Öffentlichkeit besteht (Leinenzwang, Haltungsverbote).
Für Kosten, die aus der Gefahrenabwehr entstehen, muss der Halter aufkommen. Einige Urteile dazu enthält Teil 2 des Ratgebers.