Der Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnet als Tierhalter, "wer
Die Tierhaltereigenschaft ist damit nicht zwingend mit dem Eigentum verbunden. Tierhalter ist zum Beispiel auch der, dem ein Tier nur zugelaufen ist, der es aber über einen längeren Zeitraum hinweg füttert und unterbringt. Auch Minderjährige können Tierhalter sein.