Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Telearbeit und Mietrecht

Durch die Aufnahme von Telearbeit in der Wohnung wird die ursprüngliche private Nutzung der Wohnung nicht gefährdet. Somit sind Schutzvorschriften für Wohnbereich und Miete nicht zu beachten. Selbst wenn laut Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung nicht erlaubt ist, kann Telearbeit - in den Grenzen des allgemeinen Mietrechts - ausgeübt werden.

Die bloße Einrichtung eines Arbeitszimmers und das Arbeiten darin stellen also keinen vertragswidrigen Gebrauch dar. Auch eine Mieterhöhung darf in einem solchen Fall nicht erfolgen. Die Grenze liegt dort, wo mehr als nur gelegentlicher Kunden- oder Kollegenverkehr stattfindet und dadurch eine übermäßige Raumabnutzung entsteht. Etwas was anderes gilt für die Einrichtung von Telecentern in einem Raum oder einer ganzen Wohnung. Hier ist die Zulässigkeit behördlich zu prüfen.


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Arbeitsrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Arbeitsrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern