Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Steuern

Telearbeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses fällt unter die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Einkommensteuergesetz, EStG). Vorsicht: Neben der Gehaltszahlung sind auch die so genannten "geldwerten Vorteile" zu versteuern. Darunter fallen privat genutzte Arbeitsmittel des Arbeitgebers.

Wenn Arbeitnehmer betriebliche Telekommunikationsgeräte oder auch den PC kostenlos für Privatzwecke (z. B. privaten Schriftverkehr, privates Internetsurfen) nutzen dürfen, erbringt der Arbeitgeber ihnen gegenüber grundsätzlich steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgaben im Sinne des § 3 Absatz 9a des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Falls betriebliche Einrichtungen zwar privat genutzt werden, dieser Gebrauch aber durch die betrieblichen Zwecke überlagert wird, unterliegen die erbrachten Leistungen nach Abschnitt 12 Absatz 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) allerdings nicht der Steuer.

Dagegen können als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen typischerweise die Kosten des Arbeitszimmers und die Fahrten zwischen Wohnung und auswärtiger Arbeitsstätte abgezogen werden. Das gilt natürlich nur für solche Fälle, wo der Arbeitgeber die Gebühren nicht erstattet.

Ist der Telearbeiter als Selbstständiger tätig, so hat er wie alle Freiberufler die Umsatzsteuer abzuführen. Das gilt beispielsweise für Übersetzer, Journalisten oder Schriftsteller (§ 18 Absatz 1 Nr. 1 EStG).

Rechtstipp: Die Umsatzsteuerpflicht gilt allerdings nur in dem Fall, wo der Freiberufler auch Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer schreibt. Dies ist nicht erforderlich, wenn er unter die so genannte Kleinunternehmerregelung fällt, die bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe automatisch greift.

Handelt es sich nicht um einen Freiberufler, dann muss er als Gewerbetreibender zusätzlich Gewerbesteuer zahlen (§ 15 EStG).


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Arbeitsrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Arbeitsrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern