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Private Nutzung von Arbeitsmitteln

Dürfen Arbeitsmittel auch privat genutzt werden?. Das richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann die Nutzung gänzlich untersagen oder aber gestatten.

Verbietet der Arbeitgeber den privaten Gebrauch, so muss der Telearbeiter im Falle eines Schadens nicht den Beweis erbringen, dieser sei arbeitsbedingt entstanden. Außerdem verringert sich auf diese Weise der Verschleiß der Arbeitsgeräte. Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichtet, sich einen geldwerten Vorteil für die außerberufliche Nutzung des PCs als Lohnbestandteil anrechnen zu lassen.

Es kann aber auch vorteilhaft für den Arbeitgeber sein, die private Verwendung der Arbeitsmittel zu erlauben. Dafür spricht, dass der Telearbeiter dadurch im Umgang mit der Technik vertrauter wird. Für den privaten Bereich erfolgt zumeist keine Kostenerstattung. Die Haftungsfrage für Schäden an den Geräten sollte in diesem Fall unbedingt vorab vertraglich geregelt werden. Der private Nutzungsanteil muss steuerlich als Lohnbestandteil berücksichtigt werden.


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