Man darf nicht übersehen, dass Telearbeit für den Telearbeiter meist Kosten mit sich bringt. So stellt er Wohnraum zu Verfügung und es entstehen ihm unter Umständen zusätzliche Heiz- und Stromgebühren. Auch die Kommunikationskosten gehen zunächst zu Lasten des Telarbeitnehmers. Diese müssen vom Arbeitgeber ersetzt werden, soweit nichts anderes verabredet wurde. Die Rückzahlung erfolgt dabei entweder per Einzelnachweis oder als Pauschale. Dies bedarf einer vertraglichen Regelung oder einer betrieblichen Vereinbarung.