Bezüglich der Ausstattung des Telearbeitsplatzes sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten denkbar:
Beide Fälle sollten betrieblich oder individuell vereinbart werden.
Meist stellt der Arbeitgeber seinen Telearbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung. Dazu können neben dem PC mitsamt erforderlicher Hard- und Software auch Schreibtisch, Aktenschrank und Stuhl gehören. Die Wartung der Arbeitsgeräte erfolgt durch den Arbeitgeber. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Mitarbeiter diese Ausstattung zurückzugeben.
Setzt der Mitarbeiter seinen eigenen PC ein, besteht die Möglichkeit, vom Arbeitgeber eine Kostenvergütung für die Nutzung der eigenen Geräte zu erhalten. Dabei kann er sowohl die anteilige Nutzung der Räumlichkeiten, als auch anfallende Reparaturen sowie Verbrauchsteile wie Druckerpatronen, Disketten und Papier vom Arbeitgeber erstatten lassen. Meist werden diese Posten zu einer Pauschale zusammengefasst. Diese Pauschale ist dann rechtlich als steuerpflichtiger Werbungskostenersatz anzusehen.