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Rolle der Arbeitnehmervertretungen

Eine erfolgreiche Einführung von Telearbeit im Betrieb setzt die Unterstützung des Betriebsrates beziehungsweise des Personalrates voraus. Dieser ist sowohl bei personellen, als auch bei technischen Maßnahmen zu beteiligen.

Die Rechte der Personalvertretungen sind allerdings begrenzt. Sie sind zwar einzubeziehen - das betrifft das nur das "wie", nicht aber das "ob". Die Einführung der Telearbeit an sich ist die alleinige Entscheidung des Unternehmens. Der Betriebsrat kann sie nicht verhindern.

Die Rechte im Einzelnen:


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