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Streitige Scheidung

Einleitung

Es ist zwar bedauerlich, aber eine Tatsache, dass mittlerweile jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird. Häufig geht dies jedoch nicht ohne Streitigkeiten zwischen den Ehegatten vonstatten. Die Fronten sind verhärtet, eine sachliche Lösung scheint fern. Können die Ehegatten keine einvernehmliche Lösung für die Scheidung finden, oder ist ein Ehepartner mit der Scheidung an sich schon nicht einverstanden, muss die Scheidung vor Gericht streitig entschieden werden. Für diesen Fall wurde dieser Ratgeber geschaffen.

Dieser Ratgeber soll einen ersten Einblick in den Ablauf der streitigen Scheidung und den Gang des Verfahrens geben.
Für den Fall, dass sich ohne Streit über die Scheidung und ihre Folgen einigen können, wird auf den Ratgeber "Einvernehmliche Scheidung" verwiesen.

Scheidungsvoraussetzungen

Eine Scheidung ist grundsätzlich nur möglich, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • " Die Ehe ist gescheitert (Stichwort: Trennungszeit).
  • Ein Ehegatte beantragt die Scheidung.
  • Über die Folgesachen wird eine Entscheidung getroffen.


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