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Schlichtungsstellen und Schiedsgerichte

Außergerichtliche Streitbeilegung

Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist im deutschen Recht seit langem verankert. Bereits 1827 wurden in Preußen erste Schiedsämter eingeführt.

Niemand ist verpflichtet, seinen zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht auszutragen, zumal eine außergerichtliche Lösung oft billiger und schneller zu erlangen ist. Der vorliegende Ratgeber informiert über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch Inanspruchnahme Dritter. Dabei werden auch Vor- und Nachteile aufgezeigt.



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