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Selbstständiges Beweisverfahren

In den Fällen, in denen Ursache und Ausmaß eines Personen- oder Sachschadens im Unklaren liegen und dies nur mit sachverständiger Hilfe beurteilt werden kann, kann es hilfreich sein, den Sachverhalt zunächst in einem selbstständigen Beweisverfahren zu klären. Dieses Verfahren kann durchgeführt werden, ohne dass der Gegner verklagt werden muss.

Das Gericht holt in diesen Fällen ein Sachverständigengutachten ein. Ist die Sachfrage dann geklärt, ist der Weg zu einer gütlichen Einigung oftmals leichter. Nötigenfalls kann im Beweisverfahren selbst schon ein Vergleich protokolliert werden, der dann nach § 794 Absatz 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) vollstreckbar ist. Kommt es im Schlichtungsverfahren zu keiner Einigung kann das Gutachten im späteren gerichtlichen Rechtsstreit wieder verwendet werden.


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