Wer ein Problem mit seiner Bank hat, weil er glaubt, sie habe ihm möglicherweise Schaden zugefügt oder ihn gar übervorteilt, der kann sich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin wenden. Voraussetzung ist, dass die in Anspruch genommene Bank ein privates Geldinstitut ist (Großbank, Regionalbank, Privatbank, private Hypothekenbank) und diesem Verband angehört. Nicht dazu gehören damit Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken. Diese haben eigene Schlichtungsstellen. Der Ombudsmann der privaten Banken ist zuständig für alle Privatkunden; geht es um Streitigkeiten bei Überweisungen oder Missbrauch einer Zahlungskarte, steht er auch Unternehmen und Selbständigen zur Verfügung. Das Verfahren ist kostenlos.
Der Ombudsmann entscheidet hier schnell und unbürokratisch. Seine Entscheidung bindet die Banken und Kreditinstitute bis zu einem Gegenstandswert von 5.000 Euro, für die Kunden ist die Schlichtung dagegen unverbindlich. Sind sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können sie ihr Recht immer noch einklagen.
Das Schlichtungsverfahren bei einem Ombudsmann ist für die Verbraucher kostenlos und ausschließlich für Privatkunden gedacht. Betrifft die Beschwerde einen grenzüberschreitenden Zahlungsauftrag, steht es auch Firmen und Selbstständigen offen.
Der Verfahrensgang und die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Einzelnen sind in der "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe" geregelt, die beim Bundesverband angefordert werden kann (Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin) und auf der Internetpräsenz des Verbandes zu finden ist (http://www.bankenverband.de). Hier gibt es auch ein Online-Formular zur Kontaktaufnahme.
Folgende Fälle sind vom kostenlosen Schlichtungsverfahren mit privaten Banken ausgeschlossen:
Durch dieses Verfahren wird die Verjährung gehemmt, jedoch darf die Verjährung noch nicht eingetreten sein. Beim Scheitern kann der Ombudsmann eine Erfolglosigkeitsbescheinigung erstellen, die im Falle eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens zur weiteren Rechtsverfolgung bei Gericht benötigt wird.
Neben den Bundesverband deutscher Banken bieten auch fast alle anderen Kreditinstitute Schlichtungsstellen an:
Die Zuständigkeiten und Verfahren entsprechen im Wesentlichen denen beim Bundesverband deutscher Banken.