Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Antrag

Für eine zivilrechtliche Schlichtung ist - soweit es sich nicht um ein obligatorisches Schlichtungsverfahren handelt (siehe vorheriger Abschnitt) - ein gemeinsamer Antrag beider Parteien erforderlich, da eine Konfliktlösung nur möglich ist, wenn beide Parteien das wollen, also ein gemeinsames Ziel haben. Bei Scheitern des Schlichtungsversuchs kann später immer noch ein Gericht angerufen werden.

Der Antrag ist bei dem jeweiligen Schiedsamt zu stellen.

Rechtstipp: In dem Antrag auf Schlichtung sollte der streitige Sachverhalt kurz geschildert und das Schlichtungsbegehren formuliert werden.


Inhaltsverzeichnis


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon). Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern