Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Ärztliche Schlichtungs- und Gutachterstellen

Streitigkeiten zwischen Patient und Arzt sind in erster Linie davon geprägt, dass der Patient die schlechtere Ausgangsposition hat, weil ihm schon die medizinische Sachkunde fehlt. Weder hat er Beweismittel in Händen, noch kann er mit der medizinischen Fachsprache etwas anfangen. Hier können die kostenfreien Schlichtungs- und Gutachterstellen der Ärzte- und Zahnärztekammern helfen, allein schon um dem Patienten mehr Informationen zu verschaffen. Die Feststellungen dieser Institutionen haben keine Bindungswirkungen für den Patienten. Wird keine gütliche Einigung gefunden, bleibt der Weg zum Gericht offen.

Rechtstipp: Im Bereich Arzthaftung empfiehlt sich ein außergerichtlicher Einigungsversuch meist allein schon aus Kostengründen. Gerichtsgutachten können hier extrem teuer werden. Im Einzelfall können auch die Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen.


Inhaltsverzeichnis


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon). Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern