Streitigkeiten zwischen Patient und Arzt sind in erster Linie davon geprägt, dass der Patient die schlechtere Ausgangsposition hat, weil ihm schon die medizinische Sachkunde fehlt. Weder hat er Beweismittel in Händen, noch kann er mit der medizinischen Fachsprache etwas anfangen. Hier können die kostenfreien Schlichtungs- und Gutachterstellen der Ärzte- und Zahnärztekammern helfen, allein schon um dem Patienten mehr Informationen zu verschaffen. Die Feststellungen dieser Institutionen haben keine Bindungswirkungen für den Patienten. Wird keine gütliche Einigung gefunden, bleibt der Weg zum Gericht offen.
Rechtstipp: Im Bereich Arzthaftung empfiehlt sich ein außergerichtlicher Einigungsversuch meist allein schon aus Kostengründen. Gerichtsgutachten können hier extrem teuer werden. Im Einzelfall können auch die Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen.