Der Auftraggeber muss prüfen, ob möglicherweise ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt. Zu seinen Pflichten als Arbeitgeber gehören:
Alle Unterlagen, die für die Klärung entscheidend sind, ob ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, hat der Auftraggeber aufzubewahren.