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Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht bereits dann, wenn mindestens zwei Personen sich - vertraglich - entschließen, mit bestimmten Beiträgen einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob mit der Auftragnahme eine oder mehrere Gesellschafter ein abhängiges Arbeitsverhältnis eingehen.


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