Scheinselbstständigkeit Teil 1
Einleitung
Die Regelung der "Scheinselbstständigkeit" gibt es seit
1998 und wurde seitdem zweimal modifiziert. Sinn der Regelung ist es,
wie es in einem Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
heißt, aber nicht, "aus Selbstständigen Arbeitnehmer"
zu machen, sondern zu erreichen, dass diejenigen Erwerbstätigen besser
erkannt werden können, die in Wahrheit abhängig beschäftigt
sind, aber zum Schein als Selbstständige auftreten. Im Ergebnis gibt
es praktisch keine freie Tätigkeit mehr, die ohne eine Beitragsleistung
zur Sozial- bzw. Rentenversicherung ausgeübt werden kann, es sei
denn, es greift eine andere berufständische Rentenversicherung ein.
Die Versicherungspflicht erfasst zumindest grundsätzlich auch Existenzgründer
und Selbstständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen. Sogar
Mehrfachversicherungen können entstehen.
Dieser Ratgeber soll helfen, den zutreffenden versicherungsrechtlichen
Status im Einzelfall herauszufinden. Gleichzeitig benennt er die spärlichen
Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht.
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