Aus dem oben beschriebenen Kriterien ergibt sich, dass in den meisten Fällen nur dann eine selbstständige Tätigkeit bejaht werden kann, wenn sie die Merkmale unternehmerischen Handelns aufweist. Solche Merkmale sind die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, das Tragen eines unternehmerischen Risikos, die Möglichkeit, unternehmerische Chancen wahrzunehmen und dafür selbst werben zu dürfen. In der Praxis gehört dazu: