Wenn ein Betrieb die gleiche Aufgabe sowohl von Arbeitnehmern als auch von freien Mitarbeitern erbringen lässt, spricht das für eine abhängige Beschäftigung. Im Vergleich zum festangestellten Arbeitnehmer muss die Tätigkeit des selbstständig Tätigen wesentliche Unterschiede aufweisen. Ähnliches gilt, wenn vergleichbare Unternehmen die fraglichen Aufgaben von fest angestellten Arbeitnehmern erbringen lassen. Entscheidend ist jeweils die Vergleichbarkeit von Branche und Inhalt der Tätigkeit.