Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Anfrageverfahren

Das Anfrageverfahren zur Klärung des Versichertenstatus kommt in Gang, wenn Auftraggeber oder Auftragnehmer bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) eine Klärung des Versichertenstatus beantragen. Dies ist nur möglich, solange kein anderes Verfahren bei einem anderen Versicherungsträger (z.B. Krankenkasse) eingeleitet ist, z.B. nach einer Betriebsprüfung. Seit 1.1.2005 muss die Krankenkasse ("Einzugstelle") diesen Antrag auf jeden Fall dann stellen, wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers (nach § 28 a des SGB IV) ergibt, dass der Beschäftigte ein Angehöriger des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist (§ 7a Abs. 1 SGB IV n.F.).

Das Anfrageverfahren sollte innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung beantragt werden, damit es Vorteile entwickeln kann. Beim rechtzeitigen Antragsverfahren tritt der Beginn der Sozialversicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung ein. Antragsformulare sind bei der BfA 10704 Berlin, Fax (030) 86 52 72 40 erhältlich. Die Gefahr, dass rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden, sind bei der Einhaltung der Frist deutlich geringer als später.

Die BfA entscheidet aufgrund der Angaben des Antragstellers. Dabei prüft sie (ebenso wie dies bei der Prüfung der Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger geschieht) die Kriterien, die die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit entwickelt hat.
Wenn sie von der Auffassung des Antragstellers abweichen will, muss sie darauf hinweisen und diesen in der Regel anhören (§ 24 SGB X mit Ausnahmen). Innerhalb einer gesetzten Frist kann dann der Betroffene noch weitere Argumente für seine Auffassung vortragen.

Zum Schluss erlässt die BfA einen Bescheid über den Status (gegen den im Zweifel Widerspruch eingelegt werden kann) und informiert die Einzugsstelle der Krankenkasse.


Inhaltsverzeichnis


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon). Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern